Recht & Regeln

Netzentgelte 2027: Der EEG-Abschlag sinkt — was das für unsere Mitglieder heißt

Christoph Fabianek 5 Min. Lesezeit

Der Entwurf der Netztarife 2027 ist da. Für Strom aus der Energiegemeinschaft sinkt der Netzentgelt-Abschlag in unserem Regionalbereich von 28 auf 22 %. Wir rechnen vor, was das in Cent bedeutet, warum der Unterschied mittags im Sommer besonders klein wird — und was gleich bleibt.

Seit 29. Oktober 2026 liegt der Entwurf der neuen Netztarife in Begutachtung: die Systemnutzungsentgelte-Tarife-Verordnung 2027 (SNT-V 2027) der E-Control. Sie legt fest, was die Nutzung des Stromnetzes ab 1. Jänner 2027 kostet — und wie stark Strom aus einer Energiegemeinschaft dabei entlastet wird.

Die wichtigste Nachricht für unsere Mitglieder vorweg: Der Netzentgelt-Abschlag für EEG-Strom sinkt. In unserem Regionalbereich beträgt er derzeit 28 %, laut Entwurf ab 2027 nur noch 22 %.

Alle Zahlen in diesem Beitrag stammen aus dem Begutachtungsentwurf und gelten für Haushalte (Netzebene 7), netto ohne Umsatzsteuer. Die Begutachtung läuft bis 20. November 2026; bis zur Kundmachung können sich die Werte noch ändern.

Der Abschlag im Überblick

Für Strom, den Sie aus der Energiegemeinschaft beziehen, zahlen Sie beim Netznutzungsentgelt einen geringeren Arbeitspreis. Wie hoch der Abschlag ist, hängt davon ab, über welchen Teil des Netzes der Strom fließt — vom sogenannten Nahebereich (mehr dazu im Beitrag zum ElWG).

Nahebereich bis Ende 2026 ab 2027 laut Entwurf
Standortbereich (dasselbe Haus bzw. derselbe Standort) – 100 %
Lokalbereich (dieselbe Trafostation) 57 % 49 %
Regionalbereich, Netzebenen 6 und 7 — hier sind unsere EEGs 28 % 22 %
Regionalbereich, Netzebenen 4 und 5 64 % 58 %

Die E-Control begründet die Senkung mit dem Ausbau der Netze, vor allem im Mittel- und Niederspannungsbereich. Die Abschläge gelten wie bisher österreichweit einheitlich.

Der Abschlag wirkt nur auf den Arbeitspreis — nicht auf die Pauschale, den Leistungspreis oder das Netzverlustentgelt.

Was heißt das in Cent?

Unsere drei EEGs in Bad Vöslau liegen im Netzbereich Wien (Wiener Netze). So entwickelt sich dort der Netz-Arbeitspreis:

Netzbereich Wien Arbeitspreis für EEG-Strom Vorteil je kWh
2026 6,98 ct 5,03 ct 1,95 ct
2027 bis zur Umstellung 6,61 ct 5,16 ct 1,45 ct
2027 nach der Umstellung 5,58 ct 4,35 ct 1,23 ct

Mit „Umstellung“ ist der Wechsel auf den Leistungspreis gemeint, der je Netzbereich kommt, spätestens am 1. Juli 2028 (mehr dazu im Beitrag zur Lastspitze). Danach ist der Arbeitspreis für alle niedriger, weil ein Teil der Netzkosten über den Leistungspreis verrechnet wird — und damit wird auch der Abschlag in Cent kleiner.

Ein Beispiel: Wer im Jahr 1.000 kWh aus der EEG bezieht, spart beim Netzentgelt 2026 rund 19,50 €, 2027 bis zur Umstellung rund 14,50 € und danach rund 12,30 € (netto).

Im Netzbereich Burgenland (Netz Burgenland) sieht es ähnlich aus: 2026 kostet die kWh 8,46 ct, für EEG-Strom 6,09 ct (Vorteil 2,37 ct); 2027 bis zur Umstellung 8,44 bzw. 6,58 ct (1,86 ct); danach 6,60 bzw. 5,15 ct (1,45 ct).

Mittags im Sommer wird der Unterschied klein

Von April bis September gilt zwischen 10 und 16 Uhr für Haushalte mit Smart Meter ein günstigerer Netz-Arbeitspreis, der Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP): 80 % des normalen Preises. Gerade in diesen Stunden teilen wir den meisten Sonnenstrom.

EEG-Abschlag und Sommerpreis werden nicht zusammengerechnet: Kommen mehrere Arbeitspreise in Frage, gilt nach der Grundsatzverordnung (§ 5 Abs. 5) der günstigere. Bisher war der EEG-Preis deutlich günstiger als der Sommerpreis; mit 22 % liegt er nur noch knapp darunter:

Netzbereich Wien, April bis September, 10 bis 16 Uhr Sommerpreis (SNAP) für EEG-Strom Vorteil je kWh
2026 5,58 ct 5,03 ct 0,55 ct
2027 bis zur Umstellung 5,29 ct 5,16 ct 0,13 ct
2027 nach der Umstellung 4,46 ct 4,35 ct 0,11 ct

Mittags im Sommer bringt EEG-Strom beim Netzentgelt also künftig kaum noch einen Vorteil. Den vollen Abschlag gibt es zu den übrigen Zeiten — morgens, abends und im Winterhalbjahr.

Was sich sonst ändert

  • Das Messentgelt fällt weg. Bisher wurden dafür bis zu 2,40 € im Monat verrechnet. Zum Ausgleich steigt die Pauschale bis zur Umstellung von 54 € auf 82,80 € pro Jahr.
  • Der Leistungspreis kommt. Ab der Umstellung zählt auch Ihre Lastspitze. EEG-Strom senkt sie bei regionalen Gemeinschaften wie unseren nicht. Alles dazu im Beitrag zur Lastspitze.
  • Die Netzkosten insgesamt sinken in Wien leicht. Für einen Haushalt mit 3.500 kWh rechnet die E-Control im Netzbereich Wien mit rund 4,8 % weniger als 2026, nach der Umstellung mit rund 5 % weniger. Im Burgenland bleiben sie etwa gleich (−0,2 %) bzw. steigen nach der Umstellung um 1,6 %.
  • Neu ist der Standortbereich: Wer Strom im selben Haus teilt, etwa in einem Mehrparteienhaus mit gemeinsamer PV-Anlage, zahlt dafür künftig keinen Netz-Arbeitspreis. Für unsere regionalen EEGs ändert das nichts.

Was gleich bleibt

  • Der Energiepreis in der Gemeinschaft: 11 ct/kWh USt-frei, ohne Mitgliedsgebühr.
  • Für EEG-Strom entfallen weiterhin Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag.
  • Die Abrechnung: Die Netzentgelte verrechnet wie bisher Ihr Netzbetreiber, den Abschlag für den EEG-Anteil berücksichtigt er dabei. An unserer monatlichen Abrechnungsinformation ändert sich nichts.

Unsere Einordnung

Ehrlich gesagt: Für Energiegemeinschaften ist das keine gute Nachricht. Im Netzbereich Wien sinkt der Netzvorteil je kWh um ein Viertel bis gut ein Drittel, mittags im Sommer fast auf null.

Der Netzvorteil war aber nie der einzige Grund für eine Energiegemeinschaft. Der Strom bleibt in der Region, der Preis ist fair und stabil, und gemeinsam lernen, teilen und vergleichen wir mehr, als jede:r für sich könnte.

Wie geht es weiter?

Die Begutachtung läuft bis 20. November 2026, in Kraft treten soll die Verordnung mit 1. Jänner 2027. Sobald die endgültigen Werte kundgemacht sind, aktualisieren wir diesen Beitrag. Fragen dazu beantworten wir gerne.

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