Abrechnung

Ab 2027 zählt die Lastspitze: Was das bedeutet — und wo Sie Ihre sehen

Christoph Fabianek 6 Min. Lesezeit

Ab 2027 hängt das Netzentgelt auch davon ab, wie viel Strom Sie gleichzeitig beziehen. Wir erklären, was sich ändert, was das für EEG-Mitglieder heißt — und zeigen unseren Mitgliedern ihre eigene Lastspitze schon heute im Portal und in der App.

Bisher war beim Netzentgelt vor allem eines entscheidend: wie viel Strom Sie im Jahr verbrauchen. Ab 2027 kommt eine zweite Frage dazu: wie viel gleichzeitig. Wer viele große Geräte zur selben Zeit laufen lässt, belastet das Netz stärker — und soll dafür künftig mehr beitragen.

Damit unsere Mitglieder nicht bis zur ersten Netzrechnung 2027 warten müssen, um zu sehen, wo sie stehen, zeigen wir ihnen ihre Lastspitze ab sofort im Abrechnungsportal und in unserer App.

Was ändert sich 2027?

Nach dem derzeitigen Entwurf der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung der E-Control gilt ab 1. Jänner 2027:

  • Das Netznutzungsentgelt besteht aus einem Arbeitspreis (je kWh) und einem Leistungspreis (je kW). Die bisherige Pauschale fällt weg.
  • Bemessen wird der Leistungspreis an Ihrer Lastspitze: der höchsten durchschnittlichen Viertelstunden-Leistung des Kalendermonats, die Sie laut Smart Meter aus dem Netz beziehen.
  • Bis 10 kW gilt ein günstigerer Preis je kW, für den Teil darüber ein doppelt so hoher.
  • Verrechnet werden mindestens 2 kW, auch wenn Ihre Spitze darunter liegt.

Die genauen Preise legt die E-Control erst in der Tarifverordnung fest, die gegen Ende 2026 erwartet wird — je Netzbereich unterschiedlich. Erste, noch unverbindliche Rechenwerte hat sie im Juli 2026 vorgestellt (österreichweite Durchschnitte): In der Zielstufe, die in rund drei Jahren erreicht werden soll, kostet ein kW Spitze etwa 33,82 € pro Jahr bis 10 kW und 67,64 € darüber — auf den Monat umgerechnet rund 2,80 € bzw. 5,60 €. Im Gegenzug sinkt der Arbeitspreis von heute rund 7,36 ct/kWh (plus Pauschale) auf etwa 4,53 ct/kWh. Zum Start liegt der Leistungspreis rechnerisch niedriger, bei rund 19 € pro kW und Jahr, und steigt dann schrittweise, bis Leistung und Arbeit je etwa die Hälfte der Netzentgelte ausmachen.

Die Summe der Netzkosten bleibt laut E-Control gleich, sie wird nur anders verteilt: Rund drei von vier Haushalten sollen künftig weniger zahlen, wer hohe Spitzen hat, zahlt mehr.

Außerdem sieht der Entwurf zu bestimmten Zeiten einen günstigeren Netz-Arbeitspreis vor: im Sommerhalbjahr zwischen 10 und 16 Uhr, im Winterhalbjahr zwischen 22 und 4 Uhr. Das gilt für alle Haushalte im Netz gleichermaßen, mit oder ohne Energiegemeinschaft — und passt gut zu uns, denn mittags ist auch in der EEG der meiste Sonnenstrom verfügbar.

kW oder kWh?

  • kW (Kilowatt) ist die Leistung: wie viel in einem Moment gleichzeitig läuft.
  • kWh (Kilowattstunde) ist die Energie: wie viel insgesamt verbraucht wurde.

Eine Viertelstunde mit durchschnittlich 10 kW entspricht 2,5 kWh. Zur Orientierung: Ein Wasserkocher braucht etwa 2 kW, ein Backrohr etwa 3 kW, eine Wallbox bis zu 11 kW. Lädt das E-Auto mit 11 kW, während gekocht wird, ist die 10-kW-Grenze schnell überschritten.

Was heißt das für EEG-Mitglieder?

Die Ermäßigung der Energiegemeinschaft wirkt beim Arbeitspreis: Für Strom, den Sie aus der EEG beziehen, sinkt er bei uns im Regionalbereich derzeit um 28 % (mehr dazu im Beitrag zum ElWG). Wie hoch dieser Abschlag ab 2027 ist, legt ebenfalls die neue Tarifverordnung fest — wir aktualisieren unsere Angaben, sobald sie vorliegt.

Ihre Lastspitze senkt EEG-Strom dagegen nicht. Nach dem Entwurf wird geteilter Strom nur dann von der Spitze abgezogen, wenn er im selben Haus bzw. am selben Hausanschluss geteilt wird — nicht bei regionalen Gemeinschaften wie unseren.

Ehrlich gesagt heißt das: Je größer der Leistungsanteil an den Netzentgelten wird, desto kleiner wird im Verhältnis der Netzvorteil aus der EEG. Er bleibt aber bestehen, ebenso der faire Energiepreis innerhalb der Gemeinschaft.

Anders ist es mit einer eigenen PV-Anlage: Was sie gerade erzeugt und Sie direkt verbrauchen, beziehen Sie nicht aus dem Netz — und das senkt auch Ihre gemessene Spitze, solange die Sonne scheint.

Ein Service für unsere Mitglieder: Ihre Lastspitze im Portal

Im Abrechnungsportal finden Mitglieder mit Verbrauchs-Zählpunkt den neuen Reiter „Lastspitze“. Dort sehen Sie:

  • Ihre höchste Viertelstunde je Monat für die letzten 12 Monate — als Säulen, mit einer Linie bei 10 kW und einem Band für die 2-kW-Mindestleistung,
  • Datum und Uhrzeit der Spitze,
  • wie viele Viertelstunden über 10 kW lagen und an wie vielen Tagen,
  • eine Übersicht aller Viertelstunden des Monats, die fünf höchsten Werte und Tipps.

Reiter „Lastspitze" im Abrechnungsportal: Kennzahlen und Monatsspitzen der letzten 12 Monate mit 10-kW-Linie

Monatsspitzen der letzten 12 Monate im Portal. Eine blasse Säule bedeutet: Die Daten des Monats sind noch nicht vollständig.

Besonders aufschlussreich ist die Monatsübersicht: Jede Zeile ist ein Tag, jedes Kästchen eine Viertelstunde. So erkennen Sie auf einen Blick, wann bei Ihnen viel gleichzeitig läuft.

Übersicht aller Viertelstunden eines Monats im Portal, daneben die fünf höchsten Viertelstunden

Jede Viertelstunde des Monats — je dunkler, desto höher die Leistung.

… und in der App

Auch in der App „EEG GrünLicht“ sehen Sie Ihre Lastspitze: als Karte im Reiter „Energie“ und mit einer Detailansicht samt Monatssäulen, Kennzahlen und dem Tagesverlauf des Tages mit der Spitze.

App „EEG GrünLicht": Karte „Lastspitze" im Reiter Energie und Detailansicht mit Tagesverlauf

Links die Karte im Reiter „Energie“, rechts die Detailansicht.

Euro-Beträge zeigen wir in Portal und App bewusst noch nicht an — solange die Preise nicht feststehen, wären sie nur geraten. Die Werte sind Viertelstundenwerte des Netzbetreibers, die wir für die Abrechnung ohnehin erhalten; sie kommen mit etwas Verzögerung.

Möglich ist dieser Rückblick, weil wir die Werte seit dem Beitritt jedes Mitglieds auswerten können. Je länger jemand dabei ist, desto aussagekräftiger wird das Bild.

Wir melden uns: Mitglieder, deren Lastspitze schon einmal über 10 kW lag, schreiben wir persönlich an. Gemeinsam schauen wir, woran es lag und wie sich die Spitze einfach senken lässt.

Wie sieht es bei uns aus?

Ein erster Blick über alle unsere EEGs zusammen:

  • Die höchste Viertelstunde eines Monats liegt bei den meisten Haushalten bei rund 3 bis 5 kW.
  • Nur in wenigen Prozent der Monate wurde die 10-kW-Grenze überschritten, meist nur in einzelnen Viertelstunden.
  • In etwa jedem vierten bis sechsten Monat lag die Spitze unter 2 kW — hier zählt die Mindestleistung.

Eine Einschränkung: Viertelstundenwerte haben wir seit dem Frühjahr 2026, bei vielen Mitgliedern erst seit wenigen Monaten. Einen Winter mit Wärmepumpen haben wir noch kaum in den Daten.

So bleibt die Spitze klein

  • Große Geräte nicht gleichzeitig betreiben: Backrohr, Geschirrspüler, Waschmaschine und Trockner lieber nacheinander.
  • E-Auto mit weniger Leistung laden, zum Beispiel mit 3,7 statt 11 kW — über Nacht ist es trotzdem voll.
  • Heizstab, Durchlauferhitzer und Wärmepumpe staffeln, statt alles gleichzeitig hochfahren zu lassen.
  • Pro Monat zählt nur die höchste Viertelstunde: Ein einzelner Ausreißer bestimmt den ganzen Monat — im nächsten beginnt es von vorn.

Wie geht es weiter?

Sobald die Tarifverordnung mit den endgültigen Preisen für unseren Netzbereich vorliegt, aktualisieren wir diesen Beitrag. Fragen zu Ihrer Lastspitze beantworten wir gerne.

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